Diese Lieferungs-, Zahlungs- und Mietbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Sie werden in unseren Geschäftsräumen sowie auf unserer Internetseite bekannt gemacht oder auf Wunsch auch zugestellt. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Angebote gelten freibleibend. Die angebotenen Preise, auch die der jeweils gültigen Preisliste gelten ab Sitz des Verkäufers. Angebote über eine Verlegung des Rollrasens gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf vorbereitetes Rasenplanum und inkl. einer An- und Abfahrt der Verlegemannschaft.
Wird das 1. Wässern mit beauftragt, so wird das Vorhandensein eines geeigneten Wasseranschlusses vorausgesetzt. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist bindend. Der Verkäufer ist berechtigt die Bestellung innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zu zusenden.
Bestellungen bei Selbstabholung müssen mindestens 24 h vor Abholung und bei Anlieferungen mindestens 72 h vor dem Tag der Lieferung schriftlich aufgegeben sein.
Der Verkäufer liefert die Ware auf Wunsch des Käufers an den vom Käufer zu benennenden Bestimmungsort. Macht der Käufer unvollständige Angaben zum Bestimmungsort, so trägt er die daraus zusätzlich entstehenden Kosten. Vereinbarungen über uhrzeitgenaue Anlieferungen sind unverbindlich. Die Preise „frei BV“ gelten ohne Abladen, bei Anfuhr mit Lastzug bis 40t Gesamtgewicht und soweit auf fester Straße gefahrlos angefahren werden kann. Wird die Ware von Spediteur des Verkäufers angeliefert und entladen, so werden die Paletten frei 1. Bordsteinkante des Empfängers entladen. Sonderwünsche können nur berücksichtigt werden, wenn diese keinen Mehraufwand für den Spediteur bedeuten.
Die Lieferung ist erfolgt, wenn der Käufer oder eine von ihm beauftragte Person den richtigen Empfang der Ware bestätigt hat. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug geraten ist. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Der Verkäufer stellt den Fertigrasen ausschließlich auf Paletten bereit. Die Paletten sind vom Käufer käuflich zu erwerben. Es bleibt ihm aber unbenommen gegen gleichwertige Paletten zu tauschen. Die Verladung von losen Rollen ist ausschließlich Sache des Käufers. Die Transportsicherung der Ware ist Sache des Käufers bzw. des Transporteurs. Für Schäden an Personen oder Sachen, die durch unsachgemäße Verladung, dazu zählt auch Überladung entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Für alle Schäden, die während des Transports entstehen, haftet der Käufer bzw. der Transporteur, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Wird der Verkäufer mit der Lieferung und Verlegung des Rollrasens beauftragt, so erfolgt dies nach den Angaben des Auftraggebers insbesondere zur Rollrasenmenge. Werden durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zusätzliche Arbeiten oder eine Unterbrechung der Verlegung notwendig oder ist eine Verlegung unmöglich, so hat der Auftraggeber die eventuell daraus entstehenden Zusatzkosten zu tragen.
Nach der Verlegung erfolgt die gemeinsame Abnahme des Rollrasens. Das Feuchthalten bis zum Anwachsen des Rasens obliegt dem Käufer. Für die weitere Entwicklung des Rasens wird keine Garantie übernommen, da die weitere Behandlung des Rasens nicht mehr in unserem Einfluss liegt.
Der Verkäufer ist vom vereinbarten Liefertermin entbunden, wenn auf Grund schlechten Wetters oder technischer Schwierigkeiten das Bereitstellen des Fertigrasens unmöglich ist. Dazu zählen große Hitze und Dauerfrost. Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden wegen Lieferungsverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen aus o.g. Gründen ist ausgeschlossen.
Stornierungen sind dem Käufer so früh wie möglich mitzuteilen. Stornierungen des Käufers sind bei Anlieferung dem Verkäufer bis 09.00 Uhr vor dem Tag der Lieferung und bei Abholung bis 09.00 Uhr am Abholtag schriftlich mitzuteilen. Sofern der Rasen schon geschält ist, kann der Verkäufer den vollen Kaufpreis einfordern. Etwaige Stornogebühren der Spedition hat der Kunde zu tragen.
Bei uns gibt es keine Mindestbestellmenge. Jedoch verkaufen wir nur volle Rollen. Eine Standartrolle entspricht einem m².
Jede Abholung oder Lieferung ist sofort nach Übernahme zu untersuchen. Mängel, die bei pflicht- und sachgemäßer Prüfung der Ware ohne weiteres erkennbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 24h nach Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Andernfalls stehen dem Käufer Mängelansprüche irgendwelcher Art nicht zu.
Bis zu 5% Eintrocknung / Bruch sind bei Fertigrasen vertretbar und gehen zu Lasten des Käufers. Für die weitere Entwicklung des Rasens wird ausdrücklich keine Garantie übernommen, da die weitere Behandlung des Rasens nicht mehr in unserem Einfluss liegt.
Ist die Beanstandung berechtigt, so kann der Verkäufer ersatzweise mangelfreie Ware liefern. Ist Ihm die Ersatzlieferung nicht möglich oder verzögert sich über eine angemessene Frist hinaus, hat der Käufer wahlweise ein Wandlungs- oder Minderungsrecht.
Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für möglichen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle vom Verkäufer mit der Erfüllung der Lieferung beauftragten Personen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Vermietung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Die Miete wird als Tagesmiete zuzüglich Kaution berechnet. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenen Tag die Tagesmiete erneut fällig.
Miete und Nebenkosten sind im Voraus zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Mietgegenstand wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, dem Mieter in vollgetankten Zustand übergeben und ist in dem selbigen dem Vermieter zurückzugeben.
Probelauf und Einweisung erfolgen bei der Übergabe durch den Vermieter. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme auf Betriebsfähigkeit zu prüfen und ggf. zu rügen.
Der Mietgegenstand ist durch fach- und sachgerechte Wartung und Benutzung durch den Mieter in betriebsfähigen Zustand zu halten. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Es ist dem Mieter untersagt, selbst Reparaturen am Mietgegenstand durchzuführen. Mängel die der Mieter zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und künftiger entstehender Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers ist nicht erlaubt.
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist allerdings auch berechtigt den Käufer an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
Döbrichau, August 2023